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...denn wir wollen die Verfassung schützen.
Hilf uns: Wir kämpfen dafür, dass auch Vereine ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltend machen können und rechtlich abgesichert sind.
Wir dachten ja, Kunst sei in Deutschland irgendwie geschützt. Jetzt merken wir, dass wir als Terrororganisation gehandelt und unkontrolliert Daten über uns gesammelt werden. Damit das nicht zur Normalität wird, klagen wir gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
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Was ist eigentlich passiert?
Wir machen Aktionskunst. Wir haben zum Beispiel Beatrix von Storch eine Torte ins Gesicht geworfen, wir haben eine Ölfontäne auf der Bühne von Shell hochgehen lassen und wir haben deutsche Pässe gehackt. Ja, wir haben auch mal einen Aussteigerverein für Geheimdienste gegründet und sind mit einer Drohne über die NSA geflogen. Was man als politische Aktionskünstler*innen halt so macht. Und dann merkten wir: wenn man’s mit der Demokratioe ernst nimmt, wird der Verfassungsschutz offenbar spitzmündig.
Die Süddeutsche titelte nun sogar, dass wir auf der Terrorliste stünden. Bei einer kleinen Anfrage kam raus: Das Landeskriminalamt Berlin hat nach einer Durchsuchung unserer Büroräume die Ermittlungsergebnisse an die Extremismus- und Terrorismusabwehr weitergegeben. Von uns, einem kleine Berliner Aktionskunstverein.
Um zu prüfen, ob auch der Verfassungsschutz PENG! bereits auf dem Radar hat, stellten wir ein Auskunftsbegehren – ohne Erfolg. Der Verfassungsschutz lehnte die Anfrage mit der Begründung ab, dass eine Auskunft lediglich natürlichen Personen zustehe. Ein Verein ist rechtlich eine juristische Person.
Geheimdienste bauen sich Schlupflöcher, um Organisationen zu überwachen.
Verfassungsschutzämtern ist es zwar rechtlich erlaubt, zivilgesellschaftliche Organisationen gezielt zu beobachten und deren Daten auszuwerten. Einen Auskunftsanspruch sollen Vereine laut der Argumentation des Verfassungsschutzes jedoch nicht haben. Damit fehlt ihnen der nötige Rechtsschutz.
Mit unserem Widerspruch argumentieren wir, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch auf juristische Personen angewendet werden kann und muss. Denn nur so erfüllt die Arbeit des Verfassungsschutzes die Mindestanforderungen an Transparenz und zivilgesellschaftliche Organisationen werden ausreichend rechtlich geschützt.
Ein fehlender Auskunftsanspruch bietet Geheimdiensten ein gefährliches Schlupfloch. Wenn Geheimdienste Organisationen unkontrolliert beobachten können, wird der Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft eingeschränkt: Menschen werden nicht nur davon abgeschreckt, sich zur Ausübung ihrer Grundrechte zusammenzuschließen. Auch das finanzielle Überleben vieler Vereine hängt direkt von dem Urteil des Verfassungsschutzes ab. Denn der wird oftmals vor der Vergabe von Fördergeldern nach einer Einschätzung gefragt.
Mit unserem gemeinsamen Widerspruch kämpfen wir dafür, dass auch Vereine ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung geltend machen können und die Zivilgesellschaft rechtlich abgesichert ist. Sollte der Verfassungsschutz sich weiterhin weigern, die Daten über unser Künstler*innenkollektiv herauszugeben, wird PENG! gemeinsam mit der GFF Klage erheben.
Dokumente:
09.03.2022: Widerspruchsbegründung: Datenschutzrechtliche Eingabe von Peng! e.V. (pdf / 114,1 KB)
27.07.2021: Kleine Anfrage Niklas Schrader (pdf / 19,0 KB)
14. Juni 2022: GFF klagt mit Künstler*innenkollektiv Peng! gegen den Verfassungsschutz (Pressemitteilung der GFF)